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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
USmed Medizinprodukte e.K.
Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der USmed Medizinprodukte e.K. (nachfolgend „USmed“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Besteller“).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass bei jedem einzelnen Angebot, jeder Lieferung oder Leistung erneut ausdrücklich auf sie Bezug genommen werden muss.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn USmed ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen zwischen USmed und dem Besteller haben Vorrang.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote von USmed sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von USmed in Textform oder durch Ausführung der Bestellung, insbesondere durch Versand der Ware, zustande.

Angaben, Abbildungen und Beschreibungen zu Produkten dienen der Produktbeschreibung. Sie stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Außendienstmitarbeiter und sonstige Mitarbeiter von USmed sind ohne besondere Vollmacht nicht berechtigt, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Garantien zu übernehmen.

§ 3 Preise und Versandkosten

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

USmed liefert grundsätzlich in den jeweils vorgesehenen Verpackungseinheiten. Bestellmengen, die nicht einer vollständigen Verpackungseinheit entsprechen, können auf die nächsthöhere Verpackungseinheit aufgerundet werden.

Für bestätigte Bestellungen gelten die vereinbarten Preise. Preisänderungen für zukünftige Bestellungen bleiben vorbehalten.

Bei Standardartikeln erfolgt die Lieferung ab einem Nettowarenwert von 300,00 EUR frei Haus. Bei einem geringeren Nettowarenwert berechnet USmed eine Versandgebühr von 7,90 EUR.

Für Möbel, Geräte, Speditionslieferungen, Sondertransporte, Inselzustellungen sowie sonstige Waren oder Lieferungen mit besonderem Versandaufwand können abweichende Versand- und Lieferkosten gelten. Diese werden dem Besteller vor Vertragsschluss mitgeteilt oder individuell vereinbart.

§ 4 Zahlung und Zahlungsverzug

Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde. Individuell vereinbarte Zahlungsziele bleiben unberührt.

Eine Zahlung gilt als erfolgt, sobald der geschuldete Betrag auf dem von USmed angegebenen Bankkonto gutgeschrieben ist.

Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. USmed ist berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale sowie einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Werden USmed nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die den Zahlungsanspruch gefährden, kann USmed weitere Lieferungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen, soweit dies nach den Umständen angemessen ist.

Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 4a Rechnungsversand / E-Rechnung

USmed ist berechtigt und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet, Rechnungen als elektronische Rechnung im Sinne des § 14 UStG zu übermitteln.

Soweit gesetzlich zulässig, können Rechnungen auch in sonstiger elektronischer Form, insbesondere als PDF, übermittelt werden.

Der Besteller hat die technischen Voraussetzungen für den Empfang gesetzlich vorgeschriebener elektronischer Rechnungen sicherzustellen und USmed die hierfür erforderlichen Empfangsdaten mitzuteilen.

§ 5 Lieferung, Versand, Gefahrübergang und Lieferverzug

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich durch Versand über ein von USmed beauftragtes Transportunternehmen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.

Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, handelt es sich um voraussichtliche Liefertermine bzw. Lieferfristen.

Soweit der Besteller Kaufmann ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über, soweit gesetzlich nichts Abweichendes gilt.

Die Einhaltung von Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, soweit USmed rechtzeitig ein entsprechendes kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung nicht von USmed zu vertreten ist. USmed wird den Besteller über eine hierdurch eintretende Nichtverfügbarkeit oder wesentliche Lieferverzögerung unverzüglich informieren. Bereits erbrachte Gegenleistungen für nicht lieferbare Ware werden unverzüglich erstattet, sofern USmed vom Vertrag zurücktritt oder die Leistung endgültig nicht erbracht werden kann.

Bei Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen von USmed nicht zu vertretenden Umständen, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen. Zwingende gesetzliche Rechte des Bestellers bleiben unberührt.

§ 6 Prüfung der Ware, Mängelrüge und freiwillige Retouren

Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB. Erkennbare Mängel und Lieferabweichungen sind unverzüglich nach der Untersuchung, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

Offensichtliche Lieferabweichungen, insbesondere Fehlmengen, Falschlieferungen oder äußerlich erkennbare Transportschäden, sollen USmed möglichst innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt mitgeteilt werden, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen. Diese Drei-Werktage-Frist stellt keine eigenständige Ausschlussfrist für gesetzliche Mängelrechte dar.

Warenrücksendungen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit USmed. Die Annahme einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder sonstigen Anspruchs.

Bei Rücknahmen, die nicht auf einem von USmed zu vertretenden Mangel oder einer Falschlieferung beruhen, insbesondere bei Fehlbestellungen oder Lagerbereinigungen, besteht kein Anspruch auf Rücknahme. Stimmt USmed einer solchen freiwilligen Rücknahme zu, setzt eine Gutschrift insbesondere voraus, dass die Ware unmittelbar bei USmed bezogen wurde und sich in einem wiederverkaufsfähigen Originalzustand befindet.

Bei einer freiwilligen Rücknahme kann USmed eine Bearbeitungs- und Einlagerungspauschale von 10 % des Warenwertes, mindestens jedoch 22,50 EUR, sowie anfallende Versandkosten berechnen.

USmed stellt für Lieferreklamationen und freiwillige Retouren ergänzende Verfahrenshinweise in einer gesonderten Richtlinie zur Verfügung. Gesetzliche Mängelrechte und die vorstehenden vertraglichen Regelungen werden durch diese Verfahrenshinweise nicht eingeschränkt.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich 12 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit eine Verkürzung gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.

USmed ist berechtigt, die Art der Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu wählen.

Die Gewährleistung entfällt, soweit ein Mangel auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Lagerung, nicht bestimmungsgemäße Anwendung oder sonstige vom Besteller zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.

USmed haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet USmed nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen Eigentum von USmed.

Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der von USmed gelieferten Vorbehaltsware an USmed ab. USmed nimmt diese Abtretung an.

Der Besteller bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber USmed ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug oder sonstiger wesentlicher Vertragsverletzung ist USmed berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und die zur Einziehung erforderlichen Angaben und Unterlagen zu verlangen.

Eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit USmed hierdurch Miteigentum erwirbt, gilt dieses als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmung.

USmed wird auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist USmed nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, sofern USmed dies nicht ausdrücklich erklärt.

Der Besteller hat USmed unverzüglich über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, zu informieren.

§ 9 Rückverfolgbarkeit und regulatorische Anforderungen bei Medizinprodukten

Soweit den Besteller aufgrund seiner jeweiligen Rolle gesetzliche Pflichten nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) oder sonstigen anwendbaren medizinprodukterechtlichen Vorschriften treffen, hat er diese einzuhalten.

Soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Rückverfolgbarkeits- oder Produktsicherheitspflichten erforderlich ist, hat der Besteller USmed auf Anfrage die ihm verfügbaren Informationen zur Identifikation der betroffenen Produkte zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere – soweit vorhanden und erforderlich – Produktbezeichnung, UDI, Charge (LOT), bezogene bzw. noch vorhandene Menge und Informationen über die weitere Abgabe.

Der Besteller hat die für die jeweiligen Produkte geltenden Lagerungs-, Transport- und Handhabungsvorgaben des Herstellers einzuhalten, soweit sich die Produkte in seinem Verantwortungsbereich befinden.

Bei Rückrufen, Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld (FSCA) oder sonstigen Maßnahmen zur Produktsicherheit unterstützt der Besteller USmed im erforderlichen Umfang. Dies umfasst insbesondere die Identifikation und Sperrung betroffener Ware, Bestandsauskünfte sowie die Rückgabe oder sonstige Behandlung betroffener Produkte entsprechend den mitgeteilten Sicherheitsmaßnahmen.

Sicherheitsrelevante Beschwerden oder Vorkommnisse im Zusammenhang mit von USmed gelieferten Medizinprodukten sind USmed unverzüglich mitzuteilen, soweit den Besteller entsprechende gesetzliche oder vertragliche Mitwirkungspflichten treffen.

Die gesetzlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten der jeweiligen Wirtschaftsakteure bleiben unberührt.

§ 10 Datenschutz

USmed verarbeitet personenbezogene Daten des Bestellers und seiner Ansprechpartner im Rahmen der Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von USmed unter

www.usmed-medizinprodukte.de/datenschutz.

§ 11 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben oder für andere Zwecke als die Durchführung der Geschäftsbeziehung zu verwenden.

Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte Informationen über Preise, Konditionen, Geschäftsbeziehungen, technische Informationen, Produktinformationen sowie interne Abläufe.

Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung der empfangenden Partei beruht, der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

Die Verpflichtungen aus diesem Paragraphen gelten während der Geschäftsbeziehung und für drei Jahre nach deren Beendigung fort. Gesetzliche Verpflichtungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Kassel.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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